Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Tickets
Der Einlass erfolgt nur mit gültiger Eintrittskarte. Diese können nur bei TixforGigs erworben werden. BesucherInnen sind selbst für ihre Tickets und Bändchen verantwortlich. Bei Verlust erfolgt kein Ersatz. Am Einlass wird das Ticket gegen ein Bändchen getauscht, mit dem ein mehrfaches Betreten des Festivalgeländes möglich ist. Nach Umtausch des Tickets in ein Bändchen verliert die Karte sofort ihre Gültigkeit. Tickets ohne Ticketabrisse haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht zum Einlass.
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, dem Festivalbesucher aus wichtigem Grunde den Einlass zu verwehren. In diesem Falle hat der/die Festivalbesucher*in nur das Recht auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte, es sei denn, dass die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grunde in der Person des Festivalbesuchers begründet ist. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen, es sei denn der Veranstalter handelt grob fahrlässig oder mit Vorsatz. Siehe hierzu auch die FAQ´s.

Im Ticketpreis enthalten sind die Kosten für das Festival inklusive musikalischem Programm und dem ausgewähltem Rahmenprogramm (Grundsätzlich besteht kein garantierter Anspruch auf einen Teilnahmeplatz bei einem Rahmenprogrammpunkt, das vorhandene Angebot ist zum Teil abhängig von der Witterung und mit begrenzter Teilnehmerzahl, die Anmeldung erfolgt nach dem first come, first serve Prinzip), sowie die Kosten für den Campingplatz (Zeitraum: Donnerstag 02.09 ab 15.00h – Sonntag 05.09.21 15.00h / Stellplatz- & Personengebühr, Pauschale für Duschen und Stromanschluss, Müllgebühr inkl. Müllbeutel, sowie die Beherbergungsabgabe der Gemeinde Hellenthal). Der Campingplatz wird von der Oberprether Mühle UG eigenverantwortlich betrieben. Die Teilnahme am Rahmenprogramm des Festivals ist freiwillig und erfolgt auf eigenes Risiko.

2. Ticketweitergabe
Der Erwerb der Eintrittskarten zum Zwecke des Weiterverkaufs an unbekannte Dritte ist verboten. Eine Verwendung zu Verlosungszwecken/Durchführung von Gewinnspielen ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Veranstalters untersagt. Ein Verstoß führt zum entschädigungslosen Verlust der Eintrittsberechtigung.

3. Absage/Rückerstattung
Sofern die Veranstaltung vor Beginn abgesagt wird, besteht nur ein Anspruch auf Erstattung des Nennwertes der Eintrittskarte.
Die Veranstaltung findet bei jeder Witterung statt, solange der Veranstalter die Umstände des Wetters verantworten kann. Sollten durch die Witterungsumstände Gefahr für Körper und Gesundheit bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen.
In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Veranstalters liegen wie z.B. höherer Gewalt etc., besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, dem Veranstalter kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu Last gelegt werden.

Bei Absage der Veranstaltung aus Gründen, die von der Covid-19 Pandemie beeinflusst werden, können die Tickets zurück gegeben werden.

4. Programmänderungen
Der Veranstalter ist befugt, das Programm zu ändern. Der/die KäuferIn kann wegen der Absetzung einzelner Bands oder Veränderung des Rahmenprogramms keine Rückerstattung des Kartenverkaufspreises verlangen.

5. Haftung
Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Sach- und Körperschäden.

Die Teilnahme an den angebotenen Rahmenprogrammpunkten erfolgt freiwillig und auf eigenes Risiko. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass die Erziehungsberechtigten für die Teilnahme und Aufsichtspflicht Ihres/Ihrer Kindes/er verantwortlich sind.

Die Aufsichtspflicht für minderjährige Kinder (unter 18-Jährige) erstreckt sich im übrigen auf das gesamte Festival- und Campinggelände. Insbesondere weisen wir auf den frei zugänglichen Prether Bach und die damit verbundene Gefahr hin.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei Konzerten aufgrund erhöhter Lautstärke Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden besteht. Es wird grundsätzlich empfohlen, Ohrstöpsel zu verwenden. Der Besuch der Veranstaltung erfolgt daher auf eigene Gefahr.

Der Veranstalter leistet keinen Schadenersatz für Gegenstände, die während der Veranstaltung verloren gehen oder gestohlen werden.

6. Verhalten auf dem Festivalgelände

Gewalt, Drogen und gefährliche Gegenstände ( Waffen aller Art, Waffenimitate, pyrotechnische Gegenstände, Fackeln, sonstige gefährliche Gegenstände, wie Laserpointer, Selfiesticks, Pyrotechnik, CS Gas, etc. sind strengstens verboten.) haben beim Little Camp Escape Festival keinen Platz. Zuwiderhandlungen werden umgehend mit einem Verweis und einer Anzeige geahndet.

Das Mitbringen von rassistischen, fremdenfeindlichen, gewaltverherrlichenden, diskriminierenden, antisemitischen, sowie rechtsradikalen Propagandamaterials ist untersagt. Ebenso verboten sind Kleidung, welche Schriftzüge und/oder Symbole mit eindeutiger rassistischer, fremdenfeindlicher, gewaltverherrlichender, diskriminierender sowie rechtsradikaler Tendenz aufzeigen. Das Hausrecht liegt beim Veranstalter und Campingplatzbetreiber, Personen die gegen diese Verbote verstoßen, werden umgehend vom Festival ausgeschlossen – Ticketkosten o.ä. werden in einem solchen Fall nicht erstattet.

Ebenfalls ist das Mitführen von Tieren auf der Konzertwiese untersagt.

Beim Einlass zur Konzertwiese findet eine Sicherheitskontrolle statt.  Hier ist der Ordnungsdienst angewiesen, eine Leibesvisitation vorzunehmen. Der/die FestivalbesucherIn erklärt sich mit Kartenerwerb damit einverstanden.

Parkplatz, Campingplatz sowie das Veranstaltungsgelände sind von Müll und Unrat rein zu halten, der/die BesucherIn verpflichtet sich, seinen Müll in die bereitgestellten Behälter zu entsorgen.

7. Bildrechte
Mit dem Betreten des Camping- und Veranstaltungsgeländes willigt der/die FestivalbesucherIn unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/ oder Aufzeichnungen von Bild und/ oder Ton, die vom Veranstalter oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließenden Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton und Bildträgern sowie der digitalen Verbreitung, z.B. über das Internet) ein.

Die Zustimmung bezieht sich nur auf beiläufige oder Beiwerk artige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnitts/der Veranstaltungsaufnahmen.

 8. Bild und Tonaufnahmen
Das Fotografieren auf dem Festivalgelände ist nur für den privaten Gebrauch erlaubt.

Jedwede Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen zu gewerblichen Zwecken ist ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters unzulässig.

9. Jugendschutz
Der Veranstalter ist berechtigt, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren den Zutritt zu der Konzertwiese zu versagen, wenn sie nicht in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person über 18 Jahren sind.

Auf dem Festivalgelände gelten die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JuSchG).

10. Datenschutz
Der Veranstalter speichert und verarbeitet die vom Ticketkäufer angegebenen Daten für die Zwecke der beiderseitigen Vertragserfüllung. Der Veranstalter darf die Daten nur zum Zwecke der Information des Besuchers verwenden (z.B. Veranstaltungsinformationen, Newsletter, usw.). Diese Daten werden in keinem Fall an Dritte weitergegeben.

11. Schlussbestimmungen
Für alle Streitigkeiten auf vertraglicher oder gesetzlicher Grundlage wird – soweit gesetzlich zulässig – als Gerichtsstand Köln vereinbart; es gilt deutsches Recht.

Sollte eine Klausel unwirksam sein, werden die übrigen Klauseln davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.